CDU Ortsunion Gelmer-Dyckburg
#WIRINMÜNSTER

Stand der Bauentwicklung in Gelmer

Wann kommen neue Baugebiete?

Die Neuausweisung von Neubaugebieten ist für die Entwicklung Gelmers von besonderer Bedeutung. Deswegen stelle Ratsherr Andreas Bracht folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der bereits eruierten Potentialflächen in Gelmer im südlichen
Ortseingangsbereich an der Straße „Zur Eckernheide“?
2. Über die unter Frage 1 genannten Fläche wurde bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass ein
Entwässerungskonzept bereits vorliege. Kann dies zur Einsichtnahme offengelegt werden?

Die Verwaltung beantwortete diese Fragen wie folgt:

"In Gelmer gibt es neben einzelnen FNP-Arrondierungsflächen im Wesentlichen eine Baulandpotenzialfläche südlich der Straße Eckernheide. Diese ist im Regionalplan als ASB-Potenzialbereich dargestellt und wurde vom Rat im Rahmen des IFM-Konzepts als Entwicklungsfläche beschlossen.
Im Baulandprogramm ist die Baulandpotenzialfläche südlich der Straße Eckernheide noch nicht für eine kurz-, mittel- oder langfristige Entwicklung gelistet, sie ist dort jedoch als „Sternchen“-Fläche dargestellt, was bedeutet, dass hier Schritte zur Vorbereitung einer möglichen Aktivierung geplant sind. Eine Aufnahme ins Baulandprogramm erfolgt regelmäßig
erst nach liegenschaftlichem Erwerb.
Nach Ausschluss möglicher K.O.-Kriterien für eine Baulandentwicklung (u.a. Entwässerungsmöglichkeiten) ist der liegenschaftliche Erwerb der nächste entscheidende Schritt bevor weitere Planungsschritte angegangen werden können.
Mit Blick auf die Entwässerung kann festgehalten werden, dass eine Wohnbauentwicklung der ca. 5,4 ha großen Fläche grundsätzlich unter Beachtung und Umsetzung der
nachstehenden Anforderungen möglich ist:
▪ Bei der Wohngebietsentwicklungsplanung ist von Beginn an eine konsequente Implementierung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzepts zur Einhaltung des
naturnahen Wasserhaushalts erforderlich, da die Bestandskanalisation nur eine begrenzte zusätzliche Aufnahmekapazität hat. Aufgrund des ebenen Geländes sind oberflächennahe Entwässerungssysteme zwingend einzusetzen und entsprechende Flächen dafür vorzuhalten. Der Zwangspunkt wird durch die
Bestandskanalisation vorgegeben. Auffüllungen im südlichen Bereich des Plangebiets sind erforderlich. Die Dimensionen können erst im weiteren Planungsprozess ermittelt werden.
▪ Die durchgeführten Bodenuntersuchungen lassen grundsätzlich nur begrenzte
Möglichkeiten der Versickerung zu.
▪ Die Immissionsanforderungen für die Einleitung des zusätzlichen Regenwassers in
die Werse kann nach ersten Ermittlungen mit den wesentlichsten Parametern auf
der Grundlage des aktuellen Regenwerks erfüllt werden.
▪ Durch den zurzeit in der Planung / Vorbereitung befindlichen Ausbau der zweiten
Schmutzwasserdruckrohrleitung für den Ortsteil Gelmer (s. Vorlage 0731/2023) ist die Schmutzwasserbeseitigung für dieses Plangebiet sichergestellt. Um die Überflutungssicherheit bei Starkregenereignissen sowohl für die Bestands- als auch
für die Neubebauung sicherzustellen, ist im nördlichen Teil des Plangebiets eine Überflutungsfläche freizuhalten. Die Flächengröße beträgt rd. 4.500 m²; eine multifunktionale Nutzung (z.B. als freiraumgestalterisches Element) ist dabei denkbar und müsste im weiteren Verfahren geprüft werden. Eine andere Verortung ist aufgrund der
Zwangspunkte aus der Bestandskanalisation sowie der örtlichen Topographie nicht möglich.
Entscheidende Schritte, die vorab abgeschlossen werden müssen:
▪ Liegenschaftlicher Erwerb durch die Stadt gem. SoBoMü
▪ Aufnahme in das Baulandprogramm
▪ Städtebauliche Planung
▪ Bauleitplanung
▪ Erschließungsplanung
▪ Bau der Erschließung
▪ Vermarktung
Mit einer Baureife (Planungsrecht + Erschließung) ist realistisch betrachtet erst ab 2030ff zu
rechnen."

Die CDU Gelmer/Dyckburg wird weiterhin am Ball bleiben, die Entwicklung von Neubaugebieten in Gelmer voranzubringen.